GLOBALTRANSLATION
AGBs ÜBERSETZEN
1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Globaltranslation und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Globaltranslation nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Angebote - Kostenvoranschläge
Sämtliche Angebote und angegebenen Preise - in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart - sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch nachfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge stellen grundsätzlich nur eine grobe Größenordnung dar, die der Erfahrung nach eingeschätzt wird. Dies gilt insbesondere, wenn der zu übersetzende Text nicht oder nicht vollständig vorgelegen hat, als der Kostenvoranschlag unterbreitet wurde. Kostenvoranschläge sind nicht bindend. Die tatsächlich geleistete Arbeit wird in Rechnung gestellt.
3. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
4. Grundlage für die Berechnung von Übersetzungsleistungen
Berechnungsgrundlage der Leistungen ist die von Globaltranslation ausgegebene aktuelle Honorarliste bzw. das aktuell erstellte Kostenangebot. Übersetzungen werden anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung berechnet.
Als Normzeile im Sinne der Honorarliste bzw. des Kostenangebots gelten 50 Schreibmaschinenanschläge inklusive Leeranschläge. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlängen (Zeile über 50 Maschinenanschläge) werden auf Normzeilen (50 Schreibmaschinenanschläge) umgerechnet. Die Zeilenzahl wird grundsätzlich in der Zielsprache der Übersetzung ermittelt. Die Übersetzungen werden, soweit möglich, in der Raumeinteilung und Raumanordnung dem Ausgangstext angepasst. Exakte Wiedergabe des Layouts des Ausgangstextes oder Abweichungen und Sonderwünsche müssen Globaltranslation schriftlich angezeigt werden und sind ggf. mit Mehrkosten verbunden. Mündliche Kostenangebote verstehen sich grundsätzlich zzgl. MwStr..
5. Auftragserteilung
Der Kunde erteilt Globaltranslation die Übersetzungsaufträge in elektronischer oder in sonstiger schriftlicher Form, per Fax, Postversand oder telefonisch - jeweils unter Angabe der Zielsprache, des Ziellandes, des Fachgebietes des Textes sowie besonderer Terminologie- und Formatierungswünsche. Zusätzlich sind der genaue Verwendungszweck der Übersetzung sowie der gewünschte Liefertermin mitzuteilen. Bei telefonischen oder sonstigen formlosen Aufträgen gehen eventuell sich hieraus ergebende Probleme zu Lasten des Auftraggebers. Ein Auftrag gilt grundsätzlich nur dann als erteilt, wenn er von Globaltranslation schriftlich bestätigt und diese Bestätigung vom Kunden gegengezeichnet worden ist.
6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Globaltranslation rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzen auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig Globaltranslation zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Wenn bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann Globaltranslation keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert wird. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten von Globaltranslation. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er Globaltranslation frei.
7. Mängelbeseitigung
Globaltranslation behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Beseitigung von möglichen, in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8. Haftung
Globaltranslation haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Globaltranslation trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Eine Haftung von Globaltranslation für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber an Globaltranslation übergebenen Texte ist im Falle von Sturm, Wasser, Feuer, Einbruch usw. ausgeschlossen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Globaltranslation übernimmt keinerlei Haftung für Übersetzungsfehler, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger, schlecht lesbarer oder unverständlicher Originaltexten entstehen. Stilfragen sind ebenso von jeder Haftung ausgeschlossen. Im Falle einer fehlerhaften Übersetzung, deren Ursache im Verantwortungsbereich von Globaltranslation liegt, sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers auf ein Recht auf Nachbesserung beschränkt. Das Nachbesserungsverlangen ist Globaltranslation gegenüber schriftlich unter Angabe der Mängel zu erklären. Für den Nachbesserungsversuch ist Globaltranslation seitens des Auftraggebers eine angemessene Frist einzuräumen. Weist die Übersetzung Mängel auf, so ist der Anspruch auf Nachbesserung ausgeschlossen, sofern die Mängelanzeige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzungsarbeiten schriftlich erfolgt. Korrekturen durch Dritte entbinden Globaltranslation von der Garantie und können Globaltranslation nicht in Rechnung gestellt werden. Ansprüche des Auftraggebers gegen Globaltranslation wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt Globaltranslation keine Haftung für die Inhalte externer Links.
9. Berufsgeheimnis
Alle Globaltranslation bzw. unseren Netzwerkpartnern überlassenen Dokumente, Bild-, Ton- oder Datenträger werden streng vertraulich behandelt, unabhängig davon, ob sie Globaltranslation zur Erstellung eines Kostenangebots, als Übersetzungsvorlage oder als Referenzmaterial überlassen wurden. Bei besonders hoher Geheimhaltungsstufe unterzeichnet Globaltranslation gerne eine spezielle Geheimhaltungsvereinbarung und gibt diese auch an ihre Netzwerkpartnern weiter.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von Globaltranslation sind fällig und zahlbar ohne Abzug spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Übersetzungen, die abgeholt werden, ist die Vergütung grundsätzlich Zug um Zug gegen Aushändigung des übersetzten Textes zu entrichten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Globaltranslation hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Globaltranslation kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeitsgrad angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
11. Netzwerkpartner
Globaltranslation darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern Globaltranslation dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter (sogenannter Netzwerkpartner) bedienen. Dabei haftet Globaltranslation nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Auftraggeber darf von den Netzwerkpartnern während der Auftragsabwicklung nur nach Rücksprache mit Globaltranslation und ausschließlich zwecks Abwicklung des Auftrags kontaktiert werden (z.B.: zwecks Klärung technischer Details bei der Übersetzung von Anleitungen, etc.). Grundsätzlich besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und Globaltranslation. Für die von Netzwerkpartnern erbrachten Leistungen übernimmt Globaltranslation keine Haftung. Die Netzwerkpartner sind qualifizierte Fachleute, oder haben in ihrem Fachgebiet eine entsprechend lange Berufserfahrung und jeder haftet für die von ihm erbrachten Leistungen selbst. Alle Netzwerkpartner verpflichten sich zu absoluter Geheimhaltung bezüglich der von Globaltranslation erhaltenen Unterlagen. Eine Untervermittlung an weitere Übersetzer darf nur nach erfolgter Rücksprache mit Globaltranslation erfolgen.
12. Kündigung des Vertrages seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten kündigen. Bereits erledigte Übersetzungsarbeiten müssen in diesem Fall vom Auftraggeber bezahlt werden. Die Kündigung ist jedoch nur dann wirksam, wenn sie gegenüber Globaltranslation schriftlich erklärt wird.
13. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Globaltranslation. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Globaltranslation behält sich sein Urheberrecht vor.
14. Quellenschutz
Kommt der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem Übersetzer durch (sogenannter Netzwerkpartner) durch die Vermittlung von Globaltranslation zustande, hat der Auftraggeber nicht das Recht, einen eventuellen Folgeauftrag unter Umgehung von Globaltranslation zu erteilen. Globaltranslation kann bei Zuwiderhandlungen Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen.
15. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber Ausländer ist und seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz außerhalb Deutschlands hat. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Die AGBs können Sie (zusammen mit dem Anfrageformular)
hier
downloaden und ausdrucken.